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1. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 101

1896 - Leipzig : Voigtländer
101 Wrpen, wrbe aber inberschlacht bei Tagliacozzv geschlagen, ans der Flucht gefangen und auf Befehl Karls von lnjou mit seinem Freuube Friedrich von Baden zu Neapel hingerichtet, 1268. Mit ihm erlosch das Haus der Hohenstaufen. 3- e"bc der reuzziige. Die von Friedrich Ii. in Palstina er-rungenen Erfolge waren von kurzer Dauer. Schon nach 10 Jahren ging Jerusalem den Christen abermals verloren. Es wurden noch 2 weitere Krem-Zge unternommen, aber ohne Erfolg. ~ Der sechste Kreuzzug (1248), von König . Ludwig Ix. dem Heiligen von Frankreich unternommen, wendete sich gegen gypten. Hier aeriet der @>tnrr etokrten ru ^^ngenschaft, und nur durch Aufgeben des eroberten ebtetes erlangte er ferne Freiheit wieder Der siebente Kreuzzug(127)wrbe ebenfalls von Lnb wig dem Hei- L?/h>aiii r ^ ^hrte fem Heer nach Nordafrika, um zunchst einer Seuche. ^ 3" 6ctora<'ten' starb aber vor der Stadt Tunis an Kreuzzge. Palstina blieb in den Hnben der noof" f e Ic-te 5seto"n9 der Christen im heiligen Lande, gmg (1291) verloren. ' 57. Rnlturmstande dieser Periode. ' Wirtschaftliches eben. Fast aller Grunb und oben war in 9m ht m,k9rbln foroic dr Stifter und Kloster bergegangen, ba^al^ W a9cmei"e" Bnllhung entzogen, ub namentlich L k 1 i Dot- er nrtenbau wrbe befmtbet bmv^ft"n Spstgt- Der Weinbau war weit nach Norben sogar 6is an bi: Sordfee (Bremen) und Ostsee (Pommern I) vorgedrungen. - Die Handwerker waren ursprnglich aus der unfreien Bevlkeruna hervor- Tm i".be" 8iwofftbten- Sie hatten auch anfnglich nur fr ihren Herrn arbeiten mssen. Mit Rcksicht auf die verfchiebenen Dienste waten sie > Znfte abgeteilt, und jebe Zunft erhielt von dem Herrn ihren Vorsteher. Aber allmhlich gelang es ihnen, die Fesseln dieser Hof- Hrigkeit allzuftreifen und sich selbst ihre Vorsteher zu whlen, wenn auch H" Tirmi9un9 bcs ccm- Die Hanbwerker arbeiteten dann auch nicht mehr ausschlielich fr ihren Herrn, fonbern immer mehr fr ihren besf hfi m7 urbe 'mmer hauptschlich in der Weise betneben ba die Hndler Mit ihren Waren vn Dorf zu Dorf zogen. Noch bmlr t X xanbet letfadsl in den Hnben Frember, namentlich bre Stoltener und der juben. Letztere erhielten von den Knigen Freibriefe f,e ba8 Jubeu-Schutzgeld" bezahlten. Erst allmhlich ^.gen auch

2. Geschichte des Mittelalters - S. 185

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 28, 1. Frankreich. 185 die westlichen Küstenländer südwärts der Seine den Königen von England, und die burgundischen Länder im Osten wurden Teile des deutschen Reiches. Aber die Kapetinger verstanden es, durch Klugheit und Geschick die Adelsmacht allmählich zu schwächen und die Macht und den Besitz der Krone zu stärken und zu vermehren. Sie wußten dem Lande Thronstreitigkeiten dadurch fern zu halten, daß sie seit Hugo Kap et (987 — 996) den Gebrauch beobachteten, noch bei ihren Lebzeiten ihre Nachfolger krönen und als Mitregenten anerkennen zu lassen. Diese Regel wurde so lange befolgt, bis die königliche Macht fest genug gegründet schien und der Adel das Erbrecht nicht mehr bestritt. Besonders hob Ludwig Vi. (1108 —1137) das königliche Ansehen, indem er sich dem Adel gegenüber in dem aufstrebenden Bürgertum eine kräftige Stütze schuf. Er hob auf den Rat des weisen Abtes Suger von St. Denis auf seinen Gütern die Leibeigenschaft auf und stellte den Städten seines unmittelbaren Gebietes gegen besondere Zahlungen Freiheitsbriefe aus. Die Städte wählten nun selbst ihren Rat und schützten die erworbenen Freiheiten vor den Übergriffen des Adels mit eignen Waffen und eignen Führern. Seitdem verkauften auch die Großen ihren Städten solche Rechte und Freiheiten, und diese stellten sich unter den Schutz des Königs. Eine Folge dieser Gemeindeeinrichtungen war, daß Handel und Gewerbe aufblühten, der Bürgerstand sich ausbildete, die Macht des Königs wuchs und diejenige des Adels sank. Ludwig Yii. (1137—1180) setzte, von Suger unterstützt, das Werk seines Vaters fort und unternahm den zweiten Kreuzzug (Z. 25, 2). Er war bereits mit Eleonore (Z. 32,7), der Erbin von Guienne und Poitou, vermählt, als er den Thron bestieg, ließ sich aber 1152 von ihr scheiden, worauf Eleonore sich mit dem Herzog der Normandie, Heinrich Ii. Plantagenet*) vermählte, dem Urenkel Wilhelms des Eroberers, welcher von seinem Vater Anjou, Maine und Touraine und durch seine Mutter die englische Krone erbte (siehe Stammtafel). Seitdem besaß Heinrich in Frankreich mehr Land als sein Lehnsherr, der französische König. Dieses Mißverhältnis gab Anlaß zu langwierigen Kämpfen zwischen Frankreich und England. Philipp Ii. August (1180 —1223) entzweite sich auf dem dritten Kreuzzug (§. 25, 3) mit Richard Löwenherz und kehrte vor demselben aus Palästina zurück. Er entriß England die Normandie nebst den südlich davon gelegenen Landschaften und siegte über das ver- *) Sein Ssatcr, Graf Gottfried von Anjou, erhielt von der Gewohnheit, einen blühenden Ginsterzweig (plante de genet) an seinen Helm zu stecken, den Namen Plantagenet.

3. Geschichte der Neuzeit - S. 61

1887 - Wiesbaden : Kunze
§. 3, 2. Die Religionskriege in Frankreich. 61 ausführte. Sofort verließ ihn ein großer Teil des königlichen Heeres, und Heinrich mußte Paris aufgeben. Der Krieg dauerte fort, zunächst gegen einen andern Thronbewerber, Karl von Bourbon, der in der Schlacht bei Jvry 1590 besiegt wurde, dann auch gegen Spanien, da dieses Hilfstruppen gegen Heinrich sandte und Philipp daran dachte, feine Tochter Jfabella auf den französischen Thron zu erheben. Endlich, da zwar der größte Teil des Landes sich unterworfen hatte, die Hauptstadt Paris aber trotz einer entsetzlichen Hungersnot, welche infolge der Belagerung in ihren Mauern herrschte und 13 000 Menfchen hinraffte, an die Übergabe nicht dachte, entschloß sich Heinrich Iv. mit schwerem Herzen, um dem zerrütteten Lande den ersehnten Frieden zurückzugeben, zur katholischen Religion überzutreten. 1594 öffnete ihm nun Paris die Thore, und ein Jahr später erteilte ihm auch der Papst die Absolution. Heinrich ward jetzt von allen Parteien als rechtmäßiger König von Frankreich, anerkannt. Die durch seinen Übertritt zur römischen Kirche schwer gekränkten Hugenotten versöhnte er durch das berühmte Edikt von Nantes 1598. In demselben ordnete er an. daß in allen Städten Frankreichs öffentlich protestantischer Gottesdienst gehalten werden dürfe, wo er 1586 und 1587 bestanden habe; für andere Städte und Dörfer traten beschränkende Bestimmungen ein. In Paris und an dem Hoflager sollte kein protestantischer Gottesdienst sein; doch sollten die Protestanten daselbst ungehindert wohnen und in der Nähe Gottesdienst halten dürfen. Sie erhielten gleiche bürgerliche Rechte wie die Katholiken, sollten aber den katholischen Geistlichen den Zehnten entrichten. Heinrichs ganzes Streben während seiner 21jährigen Regierung war darauf gerichtet, das in vielfacher Beziehung zerrüttete Frankreich zu heben, und unter feinen Unterthanen Wohlstand und gute Sitte zu begründen. Vor allem suchte er den Rechtszustand und die öffentliche Sicherheit wieder herzustellen, da zahllose Räuberbanden die Reisenden übersielen und plünderten. Die Steuern und Abgaben wurden beschränkt, Erpressungen der Großen streng verboten, das stehende Heer vermindert, Ackerbau, Handel und Gewerbe gefördert. Zu diesem Behufe ließ Heinrich Straßen und Kanäle bauen, die Seidenzucht einführen und armen Landleuten die rückständigen Steuern schenken. Sein Wille war, daß jeder Bauer des Sonntags ein Huhn im Topfe habe. Mit Hilfe seines gewissenhaften und thätigen Jugendfreundes^

4. Geschichte des Mittelalters - S. 157

1887 - Leipzig : Teubner
jixjl 'V Heinrich Vi. 1190-1197. 157 Vertrag, wonach dieser für seine Freilassung 150 000 Mark bezahlen mußte. Im Februar 1194 wurde er entlassen, nachdem er mehr als 13 Monate in der Gefangenschaft gesessen. In England hatte sein Bruder, Johann ohne Land, dem er die Verwaltung des Reiches übertragen hatte, die Krone an sich zu reißen gesucht. Jetzt warf er sich dem zurückkehrenden Bruder zu Füßen und erhielt Verzeihung. I I Hf 4. Heinrich Vi., Philipp von Schwaben, Friedrich Ii. 1190—1197. 1198—1208. 1215—1250. Heinrich Vi., der älteste Sohn Barbarossas, hatte,-als sein Vater nach dem heiligen Lande zog, die Reichsverwesung übernommen, in einem Alter von 23 Jahren, und folgte dem verstorbenen Vater wie in einem Erbreich. Heinrich war ein Mann von seltener Klarheit des Verstandes und von festem Willen; er war durch manche ? ~ glänzende Eigenschaften ausgezeichnet, aber diese wurden durch große Fehler verdunkelt. Er besaß eine maßlose Herrschsucht, und seine Herrscherzwecke verfolgte er mit kalter, eiserner Strenge, mit schonungsloser Grausamkeit, mit Ränken und Arglist, so daß sein Name mit Recht mit dem eines Wüterichs und Tyrannen gebrandmarkt worden ist. In Deutschland zwar konnte man über den König <7"/ nicht klagen, aber desto scheußlicher war sein Auftreten in Italien. Im November 1189 war König Wilhelm Ii. von Sieilien und Neapel gestorben. Die nächsten Ansprüche ans das Land hatte jetzt Heinrich Vi. als der Gemahl der statischen Prinzessin Constanze, der Tante Wilhelms Ii. Aber eine Gegenpartei, die die Herrschaft des Fremben^• nicht wollte, wählte einen Verwanbten Wilhelms Ii., den Grasen Tankreb, zu ihrem König und nach besten Tode < seinen Sohn Wilhelm, ein Kind von brei Jahren. Durch zwei Felbzüge brachte Heinrich Neapel und Sieilien ganz in seine Gewalt, und nun wütete er, um allen Samen

5. Geschichte der Neuzeit - S. 78

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
78 Zur Erweiterung: Die Gegenreformation. Ostsee; nach dem Fall Antwerpens wanderten Flamlnder in England ein und brachten Verbesserungen in der Tuch-, Baumwoll- und Leinenweberei mit: das englische Tuch schlug in Antwerpen wie in Hamburg allen Wett-Bewerft, während Lbeck durch das aufstrebende Schweden zurckgedrngt wurde. Englische Gesellschaften bemchtigten sich des Handels nach der Trkei, nach Marokko und Guinea; englische Forscher (Frobisher, Davis) bemhten sich, eine nordwestliche Durchfahrt nach Ostindien zu finden, und die Schiffe einer von dem greisen Sebastian Cabot gegrndeten Handels-gesellschaft hatten schon unter Elisabeths lterer Schwester Maria Tudor den Weg ins Karische und ins Weie Meer gefunden: englische Waren gingen der Archangel nach Rußland. Immer mehr wurde England die Beherrscherin der Meere; so gut wie die Hansen wurden die spanischen und italienischen Kaufleute aus dem Felde geschlagen. Noch unter Elisabeth begann eine Handelsgesell-schaft, Ostindien zu unterwerfen. 4. Elisabeths Regierung zeigte schon Verstndnis fr die sozialen Pflich-ten des Grogewerbes: Gesetze regelten Zahl, Lohn und Arbeitszeit der Ge-seilen und Lehrlinge; andere ordneten die berwachung der Waren an, schtzten den Bauer und hielten den Bettler zur Arbeit an. Elisabeths Hof war der Sammelpunkt der hervorragendsten Geister des Landes: der grte Dichter englischer Zunge, William Shake-speare, begann unter ihrem Beifall seine unsterbliche Lebensarbeit; seine Knigsdramen sind fast alle unter ihrer Regierung entstanden und vor ihr aufgefhrt worden. 6. Heinrich Iv. 1. In Frankreich war die Kirche dem König unterstellt; er ernannte die Bischfe oder vielmehr: er verkaufte ihnen ihre Wrde. Denn mter-verkauf und schwere Steuern, die durch Pchter eingetrieben wurden, muten die Mittel aufbringen fr das glnzende Hofleben, das seit Franz I. den Adel in die Umgebung des Knigs zog und an seine Person fesselte. Die Hugenotten wurden unter Franz I. und Heinrich Ii. durch eigene Gerichtshfe (chambres ardentes) grausam verfolgt. Dennoch wuchs ihre Zahl, auch unter den Vornehmen: der dem Knigshause nahverwandte Herzog Anton von Bourbon, der Gemahl der Knigin von Navarra, Johanna d'albret, und Admiral Coligny waren ihre Fhrer, während das lothringische Geschlecht der Guisen, das von Karl dem Groen abzu-stammen behauptete, an die Spitze der Katholiken trat. Heinrichs Ii. Witwe, Katharina, eine Florentinerin aus dem Me-diceerhause, gewhrte den Hugenotten das Recht, Gottesdienst abzuhalten,

6. Geschichte des Mittelalters - S. 137

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
Frankreich; England; Italien. Vii 13i. 137 Die Eroberer reizten die Angelsachsen durch Beraubung und Mihandlung aufs uerste. Ich will ein Englnder sein, wenn ich das tue!" schwur der Normann verchtlich. 2. Whrend der Kmpfe mit den Franzosen nahm König Johann sein Land vom Papste zu Lehen; davon erhielt er den Beinamen ohne Land". Die Verfassung, die ihm das entrstete Volk abrang, bedeutet den Anfang der brgerlichen Freiheit und des politischen Lebens in England und in Europa. Denn die englischen Könige sahen sich bald gentigt, bei wichtigen Fragen den Rat des Adels und der hhern Geistlich-feit sowie der Vertreter der Städte und der Grafschaften einzuholen. Dafr halsen die Stnde (das Parlament) Irland, dann Wales unter-werfen. 3. Im Krieg mit Frankreich entfaltete England seine Krfte: seine Ritter und Krieger bereicherten sich; in seinen Stdten, die sich mit statt-lichen Kirchen und Rathusern fllten, blhte die Tuchweberei. Da die Wolle gut bezahlt wurde, verwandelten die Groen ihre Lndereien in Weiden und friedigten sie ein; kleinere Grundstcke, die in die Umzunung fielen, brachten sie mit Geld oder Gewalt an sich. Um ihren Unterhalt zu finden, traten die Armen in die Dienste der Vornehmen oder ver-banden sich zu jenen Ruberbanden der Hochstrae, die in Shakespeares Knigsdramen fter vorkommen. So verlor England seinen Bauernstand. Die Entscheidungsschlacht im Krieg zwischen Richard und Heinrich erfolgte bei Bosworth in der Grafschaft Leicester. Mit der Krone, 1485 die der erschlagene König auf dem Helme trug, schmckte das Heer den Sieger Heinrich Vii. 3. Der Humanismus. Francesco Petrarca. 1. Dante dachte schon groß von den Frauen: die Seele Seatrices, 11321 eines frh verstorbenen Mdchens, das er innig lieb gehabt, fhrt ihn in der Divina Cornrnedia" (b. h. heilige Erzhlung) durch den Himmel. Er freute sich an der Schnheit der Natur wie schon vor ihm Franz von Assisi; Petrarca aber fand die Werfe der Schpfung schner als alle ---1374 Getlbe von Menschenhand; er bestieg einen Berg bei Avignon, um den Sonnenuntergang zu schauen. Aus den Dichtern und Rednern der Rmer, namentlich Virgil und Cicero, lernte er die Kunst freier Geistesarbeit. Fabier und Scipionen weckten in ihm die Liebe zu einem groen Vaterlande. Italien zerfiel seit dem Aufhren der deutschen Herrschaft in viele Einzelstaaten, die miteinander ewig Krieg fhrten, aber auch durch Brger-zwist schwer litten; politische Gegner beseitigte nutn unbebenklich durch

7. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 42

1835 - Berlin : Trautwein
42 Zweite Periode. 814—1096. §* 4. Frankreich unter den letzten Karolingern und den ersten Capetingern 888 —1108*). ■Obo (888—898) vermochte weder in seinem fortdauernden, aber zum Theil unglücklichen Kampfe gegen die Normannen die Verheerungen derselben zu verhindern, noch stch allgemeine Aner- kennung zu erzwingen; allein über den von seinen Gegnern 893 zum Könige erhobenen dritten Sohn Ludwig 6 des Stammlers, Karl Iii., behauptete er entschiedenes Uebergewicht. Karl Iii. (898—929), wegen geringer Geistes- und Thatkraft der Ein- fältige genannt, mußte sogar dem gefürchtetsten Anführer der Normannen, Hrolf (Rollo, dem Gänger), welcher in der Taufe den Namen Robert annahm, die (nunmehrige) Normandie als Lehn und die Lehnshohcit über die Bretagne 912 übertragen; der 922 zum Gegenkönrge erhobene Herzog Robert von Franeien, Odo's Bruder, verlor zwar schon 923 gegen ihn bei Soissons das Leben, allein an seine Stelle trat-sogleich Herzog Rudolf von Burgund, und Karl starb als Gefangener seiner Vasallen. Nach Rudolfs Tode (936) wurde zwar Karl's aus England zurück- gerufener Sohn, Ludwig Iv. oder der Ueberseeische (936—954), zum Könige erhoben; jedoch wurde er, obwohl durch seinen Muth angesehener als seine Vorgänger, sehr durch Nobert's Sohn Hugo den Weißen oder den Großen (st. 956), Herzog von Franeien und später auch von Burgund, beschränkt. Ebenso hemmten die Söhne desselben, Hugo Capet von Franeien und Heinrich von Burgund, die Absicht Lothar's (954—986), die Königsmacht zu erweitern und nach dem frühen Tode Ludwrg's V. oder des Fau- len (987) wurde mit Ausschließung eines Bruders Lothar's, Karl's, von den meisten nordfranzösischen Großen Hugo zum Könige gewählt. und Gewerbe beaufsichtigende Behörde stand, und hießen des Reiches Städte. Die Handwerker begannen sich in Genossenschaften zu vereinigen, welche ihr Gewerbe nach bestimmter obrigkeitlicher Regel trieben. In Italien war die Grasengewalt fast überall schon im 9. und 10. Iahrh. an geistliche oder welt- liche Herren gekommen, und seit dem Anfänge des Streits zwischen dem Pabste und Kaiser mußten die Bischöfe ihre Anerkennung oft durch große Gewährun- gen an die Gemeindcvertrerer (Schöffen oder Consul») erkaufen. *) Meusel, Geschichte von Frankreich. 4. Bde. 1772. ff- Heinrich, Geschichte von Frankreich. 3 Bde. 1802. ff. Sismondi, histoire des Fran§als. (93. j.) >9 Bde. 1821. ff. Woltmann, Geschichte Frankreichs. 1797-" Geschichte Frankreichs, besonders der dortigen Geistcsentwicke- lnng von der Einwanderung der Griechen bis zum Tode Louis Xv. 1829«

8. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 77

1835 - Berlin : Trautwein
§.4. Deutschland u. Italien. 1190—1273. 77 übernahm darauf sein Halbbruder Manfred die Verwaltung und zur bessern Behauptung derselben 1258 auch die Kölligs- kröne, verlor sie aber nebst dem Leben 1266 bei Benevent gegen Karl von Anjou (Bruder Ludwigsix. von Frankreich und Be- sttzer der (südlichen) Provence durch Vcrheirathung mit der Gräfinn Beatrix), welchen Pabst Clemens Iv. mit Neapel und Sicilien belehnt hatte. Die Absicht Konradin's, sein väterliches Erbe zu erobern, wurde durch seine Besiegung bei Scurcola oder Taglia- cozzo (1268) vereitelt, er selbst gefangen und nebst Friedrich von Baden hingerichtet; allein die Bedrückungen und der Ucbermuch der Franzosen veranlaßte auf Sicilien eine durch Johann von Procida eingeleitete Verschwörung, deren Ausbruch durch die sici- lianische Vesper in Palermo 1282 beschleunigt und durch welche Manfred's Schwiegersohn, Peter Iii. von Aragonien, zum Herrn von Sicilien erhoben wurde. In Ober-Italien und in- nerhalb der meisten Städte bekämpften sich die Parteien der Ghi- bellinen und Welfen, deren Häupter sich öfter zu Gewaltherr- schern aufwarfen. Für Deutschland war die Zeit des sogenann- ten Zwischenreichs (1250—1273) eine Zeit arger Verwirrung; zwar erkauften sich nach Wilhelm's Tode (1256) Alfons X. von Castilien und Graf Richard von Cornwall den Königstitel, allein die Fürsten maßten sich die Einkünfte und Rechte des Kö- nigs an, und überall herrschte Fehde und Faustrecht*). *) Wahrend der hohenstaufischen Zeit begann Deutschland durch die Ge« Währungen der beistandsbcdürftigen Kaiser, die Auslösung der Hcrzogthümer und die Erblichkeit der Lehen und Aemter in viele einzelne Landesgebiete zu zerfallen, deren Inhaber mir dem Besitze kaiserlicher Rechte auch lehnsherrliche und schutzherrliche über die in ihren Gebieten wohnenden Reichsuntcrthancu verbanden. Die Fürsten und freien Herrn bildeten den Stand der Semper- freien, welcher, unabhängig von der Landeshoheit, Reichsunmittelbarkeit genoss und Landeshoheit erwerben konnte; alle übrigen Freien gerietlien in eine jedoch sehr verschiedenartige Abhängigkeit. Der Landesherr erhielt zur Entschädigung für den mit seiner Dienstmannschafc allein zu leistenden Kriegsdienst von allen Landsaffen eine Grundsteuer (Bede), von seinen eignen Hintersassen konnte er auch Rothbedcn erheben; zur Verathung über gemeinsame Angelegenheiten ver- sammelte er den Ritterstand zu Landtagen. Die Städte, durch das Aufblühen der Gewerbe immer mächtiger, wurden zum Theil reichsunmittelbar, indem ste die Vogtei an sich brachten, so wie Zoll und Münze; der an Ansehn gewin- nende Rath, an dessen Spitze ein oder mehrere Bürgermeister standen, wurde aus den ritterlichen (vatricischen) und andern freien Geschlechtern auf bestimmte Zeit gewählt; Kaufleute und Handwerker erhielten nieist erst im l4. Jahrh. die Rathsfähigkeit; bei wichtigen Angelegenheiten wurde die Bürgerschaft befragt. Der König wurde nach einem am Ende dieser Periode fest gewordenen Her-

9. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 136

1835 - Berlin : Trautwein
136 Vierte Periode. 1273—1492. (1390—.1406) beschränkte die während seiner Minderjährigkeit geschehenen Eingriffe weltlicher und geistlicher Großen ln die kö- niglichen Rechte und Besitzungen und hob den Wohlstand des Landes; allein auch er hinterließ einen minderjährigen Nachfol- ger Johann Ii. (1406—1154), welcher später die Negierung ganz seinem ehrgeizigen Günstlinge Alvaro de Luna überließ, bis dieser durch den Haß der Großen, gegen deren Uebermuth er das Königthum geschützt hatte, 1453 seinen Untergang fand. Aufs höchste stieg der Uebermuth der Großen durch die Schwäche Heinrichs Iv. (1454—1474), welchem mit Ausschließung seiner Tochter Johanna seine Schwester Isabella folgte, die mit dem Kronprinzen Ferdinand von Aragonien, ihrem Gemahle seit 1469, die Regierung theilte; durch eine große Verbindung der castilischen Städte (die heil. Hermandad 1476) wurde die innere Ruhe erhalten, durch Zurückforderung entfremdeter Krongüter und Ferdinands Uebernahme des Großmeisteramts der geistlichen Ritterorden die königliche Macht erhöht und durch strenge Justiz und 1478 durch Einführung der nicht allein gegen Juden und geheime Mohammedaner, sondern auch gegen Macht und Reichthum der Großen gerichteten und nur vom Könige abhän- gigen Inquisition der Adel bald an unbedingten Gehorsam ge- wöhnt. Die schon um 1330 entdeckten kanarischen Inseln wur- den mit der Krone vereinigt *), Jakob Ii. von Aragonien (1291 — 1327) beendigte den durch die Besitznahme Sicilien's veranlaßten und von seinem äl- tern Bruder Alfons Iii. (1285 — 1291) fortgesetzten Krieg (S. §. 3); er entriß Sardinien (1323—1326) den Pisa- nern und Genuesern, veranlaßt aber dadurch einen, auch durch Handelseifersucht genährten, langwierigen und erbitterten See- *) Obgleich schon im l4. Jahrh. die Macht des Adels, namentlich der Granden (Anverwandten des Königshauses und Bannerherrn), über die könig- lichen cmporstieg, so hoben sich doch, auch durch Bcgünsiigung der Könige, die Städte. Sanchv Iv. gestattete ihnen 1281 das bald ausgeübte Recht, Ver- bindungen zu ihrer Vertheidigung zu schließen; unter Johann I. stieg ihr Ein- fluß selbst bis zur Theilnahme am königlichen Rathe; allein da sic de» unter- halt ihrer Abgeordneten aus den Reichstagen der Regierung aufbürdeten, so hing bald ihre Berufung von dieser ab, welche sie im Anfänge der neuern Zeit aus sechs Städte beschränkte. Ein von Ferdinand Iii. begonnenes und von Alfons X. vollendetes, aus den Gewohnheits-, dem römischen und cano» Nischen Rechte geschöpftes Gesetzbuch (las siete partidas) erhielt erst unter Al- fons Xi. 13 l8 allgemeine Giltigkeit.

10. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 139

1835 - Berlin : Trautwein
139 §. 7. Skandinavische Reiche. des Afrikaners; aber vergeblich suchte er in einem mehrjährigen unglücklichen Kriege, als Verlobter Zohanna's, der Tochter Hein- richs Iv., Castilien zu erobern. Während seiner Regierung wurde 1439 das Cap Bojador umschifft, und um dieselbe Zeit wurden die Azoren entdeckt; 1442 kamen zuerst Negersklaven und Gold- staub nach Lissabon; 1445 wurde das grüne Vorgebirge erreicht, und beim Tode Heinrich's (1461) waren die Portugiesen bis zum Cap Sierra Leona vorgedrungen. Johann Ii. (1481—1495) beförderte mit der thätigsten Theilnahme die Fortsetzung der Ent- deckungen und stellte durch Vernichtung der von seinen Vorgän- gern nothgedrungen geschonten Uebermacht des Adels, namentlich durch Hinrichtung der Herzöge von Braganza und Viseu, das königliche Ansehn wieder her*). §. 7. Die skandinavischen Reiche. In Dänemark, welches fortwährend durch innere Kriege zerrüttet wurde, erkaufte sich Christoph Ii. 1320 den Thron durch eine Haand-Festning, in welcher er die meisten königlichen Ein- künfte und Rechte aufopferte, die Entscheidung über Krieg und Frieden, Auflagen und Gesetze einem jährlich zu versammelnden Reichstage überließ und der Geistlichkeit Freiheit von Abgaben und weltlicher Gerichtsbarkeit bestätigte. Das jetzt in mehrere Theile zerfallende Reich vereinigte erst Waldemar Iii. Atterdag (1340—1375) wieder; er entriß den Schweden das von ihnen eingenommene Halland, Schonen und Blekingen und eroberte die Insel Gothland; das königliche Ansehn erweiterte er ungeachtet mancher dadurch veranlaßten Empörungen; allein der Hanse mußte er nach zehnjährigem Kriege (1361 — 1370) ihre früher» Vor- rechte bestätigen und die Kriegskosten ersetzen. Da mit ihm der estritidische Mannsstamm ausstarb, so wurde der Sohn seiner Tochter Margaretha und des Königs Hakon's von Nor- wegen, Olav, 1376 zum Könige gewählt, welcher beide Reiche vereinigte, und welchem nach seinem frühen Tode seine Mutter und bisherige Vormünderinn 1387 auf dem Throne folgte. In Norwegen waren mit den Söhnen und Nachfolgern *) Gleichzeitig wurden widerrechtlich veräußerte Kronguker rurüekgesordert und die höchste Gerichtsbarkeit für die Krone ausschließlich in Anspruch genoni- Die Stitdre hoben sich in dieser Periode bedeutend, theils durch die Gunst mehrerer Könige, theils diuch gcwinurcichcn Handel.
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